Das Thema “Erbengemeinschaft” ist oftmals eine schwierige Angelegenheit: Mehrere Hinterbliebene, die im Schatten eines Verlusts schwierige Entscheidungen zu treffen haben geraten durchaus in Konflikte. Daher sind die meisten Erbengemeinschaften bestrebt, zeitnah eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind und die zur Auflösung der Gemeinschaft führt. So wird das Erbe endgültig geklärt und Unstimmigkeiten vermieden.
Insbesondere bei so großen Vermögenswerten wie einer Immobilie ist das oft nicht einfach.
Um Streitereien und erzwungene Entscheidungen zu vermeiden ist es ratsam, einen unparteiischen Mediator mit einzubeziehen. Ein erfahrener Makler kann Ihnen in diesem Fall alle Möglichkeiten erläutern und gemeinsam mit Ihnen eine passende Vereinbarung finden. Wir empfehlen Ihnen, sich auf einen Spezialisten für Erbimmobilien zu verlassen – so sind Sie bestens beraten und vermeiden einen Streit, der oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
Ihre Möglichkeiten für die Erbimmobilie
Auch, wenn Sie sich in der Erbengemeinschaft noch nicht einig sind, wie Sie mit der Immobilie verfahren möchten, ist im ersten Schritt eine Immobilienbewertung von einem regionalen Makler empfehlenswert. So können Sie anhand eines fundierten Immobilienwerts über Ihre Möglichkeiten debattieren:
- Soll die Immobilie verkauft werden, damit der Verkaufserlös gerecht unter allen Erben geteilt werden kann?
- Lohnt sich die Vermietung der Immobilie?
- Kann ein Erbe die anderen Eigentümer aus der Erbengemeinschaft ausbezahlen und alleiniger Eigentümer werden?
Sind alle Miterben bekannt?
Jeder Erbe kann nur über seinen Erbteil verfügen. Deshalb können nur alle Erben gemeinsam entscheiden was mit dem gesamten Erbe geschehen soll. Oft ist es nicht so einfach alle Erben zu ermitteln, wenn beispielsweise Erben außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt sind. Mit Hilfe eines Erbermittlers können weitere Erben ausfindig gemacht werden.
Der Testamentsvollstrecker
Ein Erblasser kann zu Lebzeiten testamentarisch verfügen, dass ein Testamentsvollstrecker berechtigt ist, die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft zu führen. In diesem Fall kann eine Auflösung nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Er ist aber auch verpflichtet, den Willen des Erblassers zu berücksichtigen.
Auflösung der Erbengemeinschaft
Für die meisten Erbengemeinschaften ist eine einvernehmliche Auflösung die beste Variante. So vermeiden Sie Streitigkeiten und einen erzwungenen Verkauf, der oftmals einen weitaus geringeren Verkaufspreis erzielt, als ein regulärer Verkauf. Alternativ kann die Erbengemeinschaft in einer Auseinandersetzungsvereinbarung festhalten, wie das Erbe aufgeteilt werden soll – sofern der Erblasser kein Auseinandersetzungsverbot angeordnet hat. Viele Erbengemeinschaften entscheiden sich am Ende für den Verkauf der Immobilie. Schließlich lässt sich Geld leichter teilen als ein Haus oder Grundstück.
Sind Sie und Ihre Miterben sind sich noch unsicher, wie Sie mit der gemeinsam geerbten Immobilie verfahren sollen? Gern stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Umgang mit Erbimmobilien zur Seite. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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