EIGENTUMSWOHNUNG VERKAUFEN IN UND UM BERLIN
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EIGENTUMSWOHNUNG VERKAUFEN IN UND UM BERLIN
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Wir verkaufen Ihre Wohnung in Berlin für Sie mit Feingefühl und System.
![Heike Theiler Immobilienmakler Zeuthen](https://wohnhausimmobilien.de/wp-content/uploads/2020/12/13eb0537-cda8-4829-b584-6b767d3d4869.jpeg)
Eine Wohnung verkaufen hat ihre Ursache oft in einer Veränderung im Leben. Ein geliebter Mensch ist nicht mehr da, ein Ortswechsel ist nötig, die Liquidität wird eng, das Treppensteigen ist mühsam, manchmal ist es auch eine neue Liebe. Kurzum, Sie haben anderes im Kopf, als sich auch noch um den Verkauf der Wohnung in Berlin zu kümmern.
Wir kümmern uns gerne und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Je nach Ihren Wünschen zeigen wir Ihnen den Weg, oder Sie lassen sich durch den gesamten Prozess von unserem guten Geist und tiefen Wissen begleiten, oder wenn Sie möchten, organisieren wir alles für Sie und Sie sind frei, sich anderen Themen zuzuwenden.
Durch unser System stellen wir sicher, dass an alles gedacht ist. Dennoch haben Sie die Gewissheit, dass auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Wünsche flexibel eingegangen wird.
Jede Veränderung beginnt mit dem ersten Schritt. Miteinander geht es einfacher. Mit Sicherheit!
Ich freue mich Sie!
Heike Theiler
![Ansprechpartner Zeuthen](https://wohnhausimmobilien.de/wp-content/uploads/2020/06/Heike_1077-scaled-e1606994458203.jpg)
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Erbimmobilie – worauf muss ich beim Verkauf achten?
Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist oft eine emotionale Herausforderung und zugleich eine komplexe Aufgabe. Der Verkauf ist mit vielen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hürden verbunden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden…
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Scheidungsimmobilie: Wenn der Kredit noch nicht abgezahlt ist
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Der Immobilienkauf: Rechtliche Grundlagen im Blick
Ist die Entscheidung für eine Immobilie erst einmal gefallen und Sie haben sich mit dem Verkäufer geeinigt, stehen noch einige Meilensteine und bürokratische Hürden an, die bis zum Einzug überwunden werden müssen. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint,…
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FAQ
Gesammeltes Wissen zu Wohnung verkaufen
Bei einem Verkauf einer Eigentumswohnung erhält man das Recht, seinen Namen in die Erste Abteilung eines Grundbuches eintragen zu lassen.
In der Ersten Abteilung des Grundbuches steht immer der Name des Eigentümers des jeweiligen Grundbuches. Man sollte dann noch unbedingt in das Bestandsverzeichnis des Grundbuches gucken, in dem ist die Wohnung, die man kauft, definiert.
Die Teilungserklärung ist das Dokument, das ein Haus in Sondereigentum, also einzelnes Wohnungseigentum und anderes Teileigentum und Gemeinschaftseigentum unterteilt. Das ist das zentrale Dokument über die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses, das beim Notar unterzeichnet wird. In der Teilungserklärung wird vermerkt, welche Wohnung welchen Anteil am gesamten Eigentum erhält. Die Anteile sind Bruchteile, meist von 1.000 oder von 10.000. Dort steht dann z.B. Miteigentumsanteil von 34,5/1.000stel, verbunden mit der im Aufteilungsplan mit der Nr. 17 bezeichneten Wohnung im 2. Obergeschoss verbunden mit dem Balkon und Kellerabteil mit der Nummer 17 und verbunden mit dem Parkplatz mit der Nummer 5.
Der Anteil der Wohnung wird meist auf Basis der Fläche aufgeteilt, das ist aber nicht Bedingung. Die Fläche der Wohnung ist übrigens meist NICHT in der Teilungserklärung enthalten.
Für jede Wohnung, die in der Teilungserklärung definiert wurde, wird dann ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Damit ist das Eigentum definiert.
Der Aufteilungsplan ist eine der Bezugsurkunden der Teilungserklärung. Aus dem Aufteilungsplan ist ersichtlich, wo sich genau z.B. die Wohnung 16 befindet. Das sieht man dort in den Grundrissen. Darin ist jeder Raum, der zur Wohnung 16 gehört, auch mit der Nummer 16 bezeichnet.
1) Sie haben eine Eigentumswohnung bekommen?Freuen Sie sich!
2) Organisieren Sie einen Beleg dafür, dass diese spezifische Wohnung nun Ihre Wohnung ist. Das kann eine Schenkungsurkunde, ein Testament, ein Erbschein, eine Vollmacht o.ä. sein.
3) Klären Sie die Dringlichkeit Ihres Handlungsbedarfs: Ist die Wohnung vermietet? Dann gibt es meist keinen ganz dringenden Handlungsbedarf. Durchatmen. Ist die Wohnung frei? Wenn ja, ist zu prüfen, ob es dringenden Handlungsbedarf innerhalb der Wohnung gibt: Haustiere, tropfende Wasserhähne, eingeschaltete Elektrogeräte, offene Fenster, Verderbliches in der Wohnung etc. Sie sind nicht in Berlin? Rufen Sie uns an, wir helfen.
4) Durchatmen. Sie haben nun Zeit gewonnen.
5) Machen Sie eine Bestandsaufnahme: Welche Dokumente gibt es, welche Verträge gibt es, wie sind die technischen Daten der Wohnung, gibt es anstehende Zahlungsverpflichtungen und / oder offene Forderungen? Nutzen Sie dazu gerne unsere Checkliste Bestandsaufnahme Wohnung. Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung wünschen.
6) Klären Sie, ob Sie die Wohnung behalten, vermieten, verkaufen oder verrenten möchten. Wie Sie das herausfinden? Am besten mit unserer Gegenüberstellung: Was soll ich mit meiner Immobilie machen? Wünschen Sie fachlichen Rat? Wir sind für Sie da.
7) Wenn Sie sich entschieden haben, über einen Verkauf oder eine Verrentung näher nachdenken zu wollen, prüfen Sie die Details und Möglichkeiten. Holen Sie sich einen Experten an Bord. Wir machen diese Beratung kostenfrei und unverbindlich für Sie. Ihr Aufwand: Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
8) Prüfen Sie das Angebot und die Strategie zu einem möglichen Verkauf Ihrer Wohnung: Ist die Herleitung des wahrscheinlichen Verkaufspreises plausibel und fundiert? Sind die relevanten Werte berücksichtigt? Sind die Stärken und Schwächen der Wohnung und der Lage eingeflossen? Ist die vorgestellte Strategie zum Verkauf schlüssig? Ist der Mensch, der Ihnen alles vorgestellt hat, auf Ihrer Wellenlänge? Dann haben Sie Ihren Makler gefunden. Herzlichen Glückwunsch!
9) Entscheiden Sie sich für das Angebot und die vorgelegte Strategie.
10) Freuen Sie sich, der Verkauf Ihrer Wohnung ist in guten Händen. Der gute Makler wird dafür sorgen, dass Sie über alle Schritte des Verkaufsprozesses gut informiert sind. Sie haben selbstverständlich immer die Möglichkeit nachzufragen und zusätzliche Informationen zu erhalten, wenn Sie das möchten. Und Sie haben immer ein Veto – Recht. Innerhalb der vereinbarten Zeit wird dann der Makler sich bei Ihnen melden: Ich habe einen Käufer für Ihre Wohnung gefunden, herzlichen Glückwunsch. Alles richtig gemacht.
Das kommt darauf an.
Manche Menschen machen vieles selbst, vom Malern der Wände zum Schneidern von wunderschönen Kleidern. Die meisten Menschen machen dann aber doch nicht alles selbst, z.B. die Blinddarm-OP, die Schuhe oder das Auto, einfach, weil es Experten gibt, die das besser und zu einem deutlich günstigerem Preis / Leistungsverhältnis können.
Sie kennen die Stufen der Erkenntnis nach Maslow / Burch:
a) Unbewusste Inkompetenz
b) Bewusste Inkompetenz
c) Bewusste Kompetenz
d) Unbewusste Kompetenz
Wenn Sie sich also nicht die Zeit nehmen wollen, eine Ausbildung zu absolvieren und erst die Erfahrung und Bildung zu den Themen Verkauf und Immobilien in Berlin sammeln wollen: Lassen Sie’s bitte sein. Holen Sie sich einen regionalen Profi. Wir sind wirklich gern für Sie da und werden Sie sicher und mit Erfolg zu Ihrem Ziel führen.
Je nachdem, welches Paket Sie bei uns buchen und wie Sie sich einbringen wollen, brauchen Sie entweder zwischen 3 und 5 Stunden, ca. 10 Stunden oder ab 100 Stunden für den gesamten Verkauf Ihrer Immobilie. Wir passen uns Ihren Wünschen an. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen die Pakete erläutern können.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung oder auch Abgeschlossenheitserklärung ist ein meist einseitiges Schriftstück, dass das Bauamt ausgestellt hat. Darin wird bestätigt, dass ein Gebäude abgeschlossene Wohnungen hat. Das ist wiederum die Voraussetzung für eine Teilungserklärung. Denn nur abgeschlossene Wohnungen können in Eigentumswohnungen geteilt werden. Die Abgeschlossenheitserklärung bezieht sich auf den Aufteilungsplan, in dem die einzelnen Wohnungen grafisch dargestellt sind.