Energieausweis: Was steht drin?

Seit über zehn Jahren gibt es ihn mittlerweile, den Energieausweis. Die gute Nachricht vorweg: Es brauchen sich nur Eigentümer, die vermieten, verpachten oder veräußern möchten, um dieses Dokument kümmern. Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, kann es spannend sein, zu erfahren, wie es um den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes bestellt ist. Lässt der Wert zu wünschen übrig, können Sanierungsmaßnahmen klug sein: Der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel zuliebe.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Energieausweis: Was steht drin? 1

 

Welche Information hält der Energieausweis bereit?

 

Zunächst einmal gibt das Dokument Auskunft darüber, wie umweltfreundlich eine Immobilie ist. Es geht dabei um den Gesamtenergieverbrauch. Sinn und Zweck dieses Zertifikats ist es, die eigene Immobilie mit anderen Häusern und Wohnungen vergleichen zu können und die Beschaffenheit im Hinblick auf Energieeffizienz transparent zu machen. Die meisten Energieausweise zeigen jedoch nur auf, wie hoch der Verbrauch des jeweiligen Energieträgers wie z.B. Heizöl oder Gas pro Jahr ist.

 

Brauche ich einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

 

Eigenheimbesitzer, die ab Oktober 2007 gebaut haben, wird ein bedarfsorientierter Ausweis vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch bei Gebäuden, die vor 1977 gebaut, später aber umfassend (über 10% der Gesamtfläche) saniert wurden oder bei denen nachträglich Anbauten erfolgten, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Bei allen anderen Gebäuden, die gemäß der Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut wurden, genügt ein verbrauchsorientierter Ausweis.

 

Das spricht für einen Verbrauchsausweis

 

Der Aufwand ist überschaubar. Grund hierfür: Der Energiebedarf der Immobilie wird schlicht anhand der Daten der letzten drei Jahre berechnet. Ausschlaggebend sind die angefallenen Kosten des Energieträgers. Manko: Da die klimatischen Verhältnisse und das Heizverhalten der Bewohner mitberücksichtigt werden, ist diese Berechnung nicht fehlerfrei. Wird viel geheizt, steigt der Öl- oder Gasverbrauch. Weiterhin bleibt die Bausubstanz, samt energetischen Schwächen, unberücksichtigt.

 

Gründe für einen Bedarfsausweises

 

Das Erstellen eines Bedarfsausweises ist komplizierter. Hier wird eine technische Bestandsaufnahme vorgenommen. Fragestellung: Wieviel Energie braucht es bei einer durchschnittlichen Nutzung? Um dies zu schätzen, macht sich ein Fachmann ein Bild über Bausubstanz und Technik des Gebäudes.

 

Wer darf meinen Energieausweis ausstellen und wie lang ist er gültig?

Wenn Sie sich die Frage stellen, wer befugt ist, solch ein Dokument auszustellen, seien Sie beruhigt: Zertifizierte Energieberater und viele Architektur- oder Ingenieurbüros bieten diese Dienstleistung mittlerweile an. Das Dokument ist sodann 10 Jahre lang gültig. Danach muss ein neues Exemplar her.

 

 

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder können wir Ihnen anderweitig zur Seite stehen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © ginasanders/despositphotos.com

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

So halten Sie Insekten aus der Wohnung fern

Besonders im Sommer schläft man doch am besten bei offenem Fenster. Doch das lockt leider auch ungebetene Besucher an: Insekten wie Mücken, Spinnen & Co. möchten Sie sicherlich nicht in der heimischen Wohnung wissen. Wir […]

Weiterlesen

Immobilie in der Scheidung: Was passiert mit der laufenden Finanzierung?

Häufig ist die Immobilie bei der Scheidung noch nicht abbezahlt. Für die Bedienung des Immobilienkredits stehen diejenigen gerade, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies sind häufig beide Ehepartner. Die finanzierende Bank mindert das Risiko eines […]

Weiterlesen

Video: Umzug ins Seniorenheim – was passiert mit meiner Immobilie

Wer eine Immobilie kauft, plant meist, bis zum Ende seines Lebens darin wohnen zu bleiben. Doch im Alter stellen viele Eigentümer fest, dass sich ihre Bedürfnislage verändert hat. Die früheren Kinderzimmer werden kaum noch genutzt, das Treppensteigen und die Gartenpflege fallen immer schwerer. In diesen Situationen entscheiden sich viele Eigentümer für einen Umzug ins Seniorenheim.…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sandra Seelig

Sandra Seelig

Dipl.- Volks- und Betriebswirtin,
ERA Gutachterin für Immobilienbewertung

030 / 548 01 082 0178 / 47 23 723 seelig@wohnhausimmobilien.de
Ansprechpartner Zeuthen

Heike Theiler

Dipl.-Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 548 01 144 0179 / 975 40 00 heike.theiler@wohnhausimmobilien.de

Anett Thiel

Dipl.- Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 548 01 081 0176 / 220 00 041 thiel@wohnhausimmobilien.de
Susanne Marketing und Eventmanager

Susanne Abitz

Marketing & Event Managerin

030 / 659 40 772 abitz@wohnhausimmobilien.de

Manuela Heidecke

Büroorganisation

030 / 659 40 772 heidecke@wohnhausimmobilien.de

Ute Rohde

Assistentin der Geschäftsführung

030 / 659 40 772 rohde@wohnhausimmobilien.de

Dietmar Theiler

Geschäftsführer,
ERA Gutachter für Immobilienbewertung

030 / 659 40 772 0170 / 63 40 772 theiler@wohnhausimmobilien.de
Stephanie Fleischer Digital Marketing Manager

Stephanie Fleischer

Digital Marketing Manager

030 / 4004 6666 0151 / 223 987 09 fleischer@wohnhausimmobilien.de

Sabine Graf

Assistentin der Geschäftsführung

030 / 659 40 772 graf@wohnhausimmobilien.de

Viola Jacobs

Dipl.-Ing.,
Immobilienmaklerin

030 / 659 40 772 +49 172 4344320 jacobs@wohnhausimmobilien.de
Call Now Button