Die Grundsteuer muss jährlich von allen Grundstücks- und Immobilienbesitzern gezahlt werden. Bislang orientierte sich die Höhe dieser Steuerzahlungen lediglich an der Grundstücksgröße.
Das ändert sich 2022 mit der Grundsteuerreform. Die bisherigen Einheitswerte zur Grundsteuer wurden als nichtig erklärt, wodurch nun rund 35 Millionen Grundstücke, sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden müssen.
Für Eigentümer gilt daher, dass ab dem 01.07.2022, spätestens jedoch dem 31.10.2022, eine Feststellungserklärung gegenüber der Finanzverwaltung eingereicht werden muss. Für Eigentümer eines Grundstücks und Immobilien bedeutet das eine mögliche Veränderung in der Höhe ihrer zu zahlenden Grundsteuer. Denn mit der Reform wird nicht mehr lediglich die Flächengröße berücksichtigt, sondern ebenso der Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude.
Eigentümer in weniger begehrten Lagen können dementsprechend durchaus mit einer Steuererleichterung rechnen. Für Besitzer einer Immobilie in den begehrteren Lagen in und um Berlin kann es jedoch möglicherweise zu einem Anstieg der Grundsteuer kommen.