Bereits Mitte 2021 wurde die neue ImmoWertV vom Bundeskabinett beschlossen. Das Regelwerk, dass seit dem 01.01.2022 in gültig ist, schafft ein neues, vereinheitlichendes und zentrales Werk zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und weiterer Wertermittlungsfaktoren bei der Bewertung von Grundstücken.
Bislang waren die Richtlinien zur Wertermittlung auf sechs verschiedene Schriften verteilt und nicht einheitlich und überregional geregelt.