Die Grunderwerbssteuer bildet bei jedem Immobilienkauf einen nicht unerheblichen Anteil der Kaufnebenkosten. Durch das Ausreizen der rechtlich zulässigen Höchstgrenze von 3 bis 6,5% des Kaufpreises in einigen Bundesländern, wurde der Erwerb einer Immobilie für viele Menschen immer unattraktiver.
Dem möchte die neue Bundesregierung entgegenwirken, um neue Anreize für die Bildung von Wohnungseigentum zu setzen.
Bundesländer sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Freibeiträge bei der Grunderwerbssteuer für den Immobilienkauf einzuführen. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden dafür bereits erste Maßnahmen geplant.