Scheidungsimmobilie: wenn der neue Partner einziehen will

Eine Scheidung ist bereits ohne gemeinsames Eigentum eine unangenehme Angelegenheit. Doch gerade dann, wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt, kommt es oft zu Uneinigkeit und Streit. Besonders schwierig wird es dann, wenn ein neuer Lebensgefährte inkludiert ist und dieser in die Immobilie einziehen möchte  – in diesem Fall sollten Sie sich auf einen erfahrenen Immobilienmakler als unparteiischen Mediator verlassen.

Wir verraten Ihnen in unserem Immobilienmagazin, welche Lösungsansätze sich Ihnen bieten.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Scheidungsimmobilie: wenn der neue Partner einziehen will 1

 

Katrin H. und Benjamin G. haben sich in genau der gleichen Situation wiedergefunden. Vor zwei Jahren ließ sich Katrin H. von ihrem Mann scheiden. Noch während des Trennungsjahres beschloss sie, mit ihrem neuen Freund Benjamin G. in die Immobilie, die ihrem Ex-Mann und ihr gehört, zu ziehen. Das stieß allerdings auf erheblichen Widerstand bei besagtem Ex-Partner.

Unsere Tipps bei der Scheidungsimmobilie

Keine emotional aufgeladenen Gespräche

Katrin versuchte ihren aufgebrachten Ex-Partner zu überzeugen, dass sie in dem gemeinsamen Haus weiter wohnt, während er sich für das Trennungsjahr und danach eine neue Wohnung sucht. Mit diesem Vorschlag und der Vorstellung, dass ein anderer Mann in seinem Haus leben würde, konnte sich besagter Ex-Mann nicht anfreunden. Er hätte das Haus lieber verkauft. Es entstand ein scheinbar unlösbarer Konflikt, bis eine Bekannte der beiden Ex-Partner ihnen empfahl, sich von einem unbefangenen und erfahrenen Immobilienmakler beraten zu lassen und die Angelegenheit professionell und zufriedenstellend für beide Parteien zu lösen.

Aber Dirk ließ einfach nicht mit sich reden. Wenn es nach ihm ginge, würde er die Immobilie lieber verkaufen, als seine Ehefrau und ihren neuen Freund darin wohnen zu lassen. Der Konflikt verschärfte sich. Die Eheleute befanden sich in einer Zwickmühle, aus der sie allein nicht wieder herauskamen. Das sah auch eine Freundin der beiden so. Um das Dilemma zu lösen, empfahl sie einen unbefangenen Immobilienprofi aufzusuchen und die Sache professionell zu klären.

Beratung beim Makler – mögliche Lösungen

Die beiden Ex-Partner zogen an einem Strang und vereinbarten einen Termin bei einem regionalen Makler. Dieser zeigte den beiden verschiedene Möglichkeiten auf, wie man in der Situation verfahren könne.

Eine mögliche Option bestand darin, dass der Ex-Mann seinen Anteil an seine Frau verkaufen und sich von dem ausgezahlten Geld eine neue Wohnung suchen konnte.

Eine weitere Möglichkeit war der Auszug ohne den Verkauf des Anteils. In diesem Fall hätte der Ex-Mann einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung bis zu dem Zeitpunkt, dass die Scheidung rechtlich vollzogen wäre. Die Höhe des Anspruch ist dabei sehr individuell und richtet sich nach mehreren Faktoren, beispielsweise dem Wert des gemeinsamen Hauses.
Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, beraten unsere kompetenten Immobilienberater Sie natürlich gern persönlich.

Eine weitere Variante war der professionelle Hausverkauf, um den Verkaufserlös auf die Eheleute aufzuteilen. Davon könnten sich beide Partner neue und emotional unbelastete Wohnimmobilien suchen.

Nach dem Gespräch setzten sich alle zusammen und einigten sich mit Hilfe des Maklers auf eine für alle passende Lösung. Am Ende zogen Katrin und Benjamin zwar doch nicht in die alte Immobilie, konnten sich aber von dem Verkaufserlös ihre eigenen vier Wände kaufen.

Wollen Sie wissen, welche Möglichkeit es für Ihre Scheidungsimmobilie gibt? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne.

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Einvernehmliche_Scheidung

https://www.scheidung-siegen.de/auseinandersetzung_vermoegen_trennung/nutzungsentschaedigung_wohnung_trennung/index.html

https://www.scheidung-online.de/ehewohnung/nutzungsverguetung/

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Mactrunk/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sandra Seelig

Sandra Seelig

Dipl.- Volks- und Betriebswirtin,
ERA Gutachterin für Immobilienbewertung

030 / 548 01 082 0178 / 47 23 723 seelig@wohnhausimmobilien.de
Ansprechpartner Zeuthen

Heike Theiler

Dipl.-Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 548 01 144 0179 / 975 40 00 heike.theiler@wohnhausimmobilien.de

Anett Reineck (ehem. Thiel)

Dipl.- Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 548 01 081 0176 / 220 00 041 reineck@wohnhausimmobilien.de
Susanne Marketing und Eventmanager

Susanne Abitz

Marketing & Event Managerin

030 / 659 40 772 abitz@wohnhausimmobilien.de

Manuela Heidecke

Büroorganisation

030 / 659 40 772 heidecke@wohnhausimmobilien.de

Ute Rohde

Assistentin der Geschäftsführung

030 / 659 40 772 rohde@wohnhausimmobilien.de

Dietmar Theiler

Geschäftsführer,
ERA Gutachter für Immobilienbewertung

030 / 659 40 772 0170 / 63 40 772 theiler@wohnhausimmobilien.de

Sabine Graf

Assistentin der Geschäftsführung

030 / 659 40 772 graf@wohnhausimmobilien.de

Viola Jacobs

Dipl.-Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 659 40 772 0172 / 434 43 20 jacobs@wohnhausimmobilien.de

Martina Wensierski

Büroorganisation

030 / 659 40 772 wensierski@wohnhausimmobilien.de

Jasmin Szturmann

Büroorganisation

030 / 400 46 666 szturmann@wohnhausimmobilien.de