Bei der aktuellen Marktlage in Berlin denken viele Immobilienbesitzer über einen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung nach. Einige Eigentümer möchten sich dabei die Maklerprovision sparen und versuchen sich selbst an dem Privatverkauf. Der Immobilienverkauf ohne erfahrenen Experten birgt jedoch einige Risiken. Nicht nur dauert der Verkauf in der Regel länger und bringt einen geringeren Verkaufspreis – auch die rechtlichen Aspekte sollten nicht unterschätzt werden.
Die Immobilienbewertung und somit auch die Berechnung der Wohnfläche der Immobilie ist die Grundlage eines jeden Verkaufs. Doch an dieser Stelle beginnen bereits die Schwierigkeiten für jene Eigentümer, die sich nicht auf die Unterstützung eines erfahrenen Makler verlassen wollen. Denn es ist nicht so einfach, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Sie haben zwar noch keine Schadenersatzklage am Hals, wen Sie diese ungeprüft übernehmen. Aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.
Exakte Angaben in professionellen Wertgutachten
Bei WohnHausImmobilien legen wir viel Wert auf eine fundierte und genaue Immobilienbewertung. Dafür besichtigen wir Ihre Immobilie vor Ort und nehmen alle wichtigen Eckdaten auf. Nur so können wir Ihnen eine professionelle und exakte Immobilienbewertung erstellen, die ihnen einen realistischen Verkaufspreis zum aktuellen Marktwert aufzeigen kann. Insbesondere dann, wenn die Unterlagen zu Ihrer Immobilie bereits sehr als und ungenau sind, sollten Sie sich nicht auf Schätzungen verlassen, sondern eine fundierte Immobilienbewertung in Anspruch nehmen. Ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt ist, ob die Unterlagen zu Ihrer Immobilie aus einem Zeitraum von vor dem Jahr 2004 stammen. Denn erst danach wurde die aktuell gültige Berechnungsverordnung eingeführt.
Für eine genaue Immobilienbewertung ziehen wir natürlich nicht nur die Wohnfläche Ihres Hauses heran, sondern ebenso den Zustand, die Lage und die Ausstattung der Immobilie. Falls Sie mehr über unser Vorgehen bei der Immobilienbewertung erfahren möchten, werfen Sie gern einen Blick auf unsere Informationsseite oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer erfahrenen Immobilienmakler.
Vorsicht: Schadenersatzansprüche bei Fehlern der Wohnflächenberechnung
In der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso die Frage, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind. Da diese Kriterien exakt festgelegt sind, müssen Sie bei der Berechnung der Wohnfläche auch berücksichtigt werden. Ansonsten können Ihnen bei einer fehlerhaften Berechnung der Wohnfläche Schadensersatzansprüche drohen.
Mit kompetenter Beratung und der Berechnung durch einen ausgebildeten Makler oder Gutachter, können Sie dieses Risiko ganz leicht umgehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich in dieser Angelegenheit von einem Experten Unterstützung zu holen, denn als Laie unterlaufen hier oftmals Fehler.
Ein Makler hingegen beschäftigt sich mit der Thematik beinahe täglich und ist mit den Vorschriften bestens vertraut. So können Sie das Risiko minimieren, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen.
Übrigens: ist die Wohnfläche einmal als Vertragsgegenstand angenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Kaufvertrag festgehalten ist.
Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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