Warum das Nachlassverzeichnis beim Immobilienerbe wichtig ist

Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Erblasser bei der Erstellung beachten?

Insbesondere dann, wenn die Erblasser eine Vielzahl von Wertgegenständen und Sonstigem hinterlassen, ist es Nachlassverzeichnis sinnvoll und eine große Hilfe für die Hinterbliebenen. Dabei sollte bedacht werden, dass ein Nachlassverzeichnis keine spontane Aufgabe ist. Je mehr Besitz vorhanden ist, desto zeitaufwändiger gestaltet sich die das Erstellen des Verzeichnisses.
In jedem Fall ist es für die Erben eine große Hilfe, einen Überblick über das Erbe zu erhalten, um so eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

 

Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?

Wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder die Erben wissen, was sie erben, ist ein Nachlassverzeichnis nicht nötig. Es gibt aber Situationen, in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser jemanden beauftragt hat, seinen letzten Willen auszuführen. Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben. Ebenso muss es erstellt werden, wenn Steuern auf das Erbe anfallen. Denn dann verlangt das Finanzamt eine Übersicht über das Erbe. Ebenso können Erbberechtigte, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Übersicht verlangen. Hinterlässt der Verstorbene Schulden, können auch Gläubiger ein solches Schriftstück verlangen.

 

Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Genügt einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht, muss nach § 2314 BGB der Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Hat der Erblasser kein Nachlassverzeichnis erstellt, muss es in diesem Fall auch noch erstellt werden. Dabei darf sich der Notar allerdings nicht allein auf die Angaben aller Erben verlassen, sondern muss selbst nachforschen. Hierfür kontaktiert er auch Geldinstitute und Versicherungen. Diese mühevolle und zeitaufwendige Dienstleistung muss von den Erben bezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

 

Was steht im Nachlassverzeichnis, wenn eine Immobilie vererbt wurde?

Wie Geldvermögen und andere Vermögenswerte gehören auch Immobilien ins Nachlassverzeichnis. Inklusive aller dazugehörigen Angaben. Bei vermieteten Immobilien müssen auch die Mieter sowie die Mietverträge aufgelistet werden.
Was die Immobilie im Nachlassverzeichnis betrifft: Ein lokaler Qualitätsmakler kann durch seine jahrelange Erfahrung Erblassern und Erben helfen. Darüber hinaus ist er mit Notaren in der Region vernetzt und kann Eigentümer professionell beraten.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 


 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © urfingus/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Sandra Seelig

Sandra Seelig

Dipl.- Volks- und Betriebswirtin,
ERA Gutachterin für Immobilienbewertung

030 / 548 01 082 0178 / 47 23 723 seelig@wohnhausimmobilien.de
Ansprechpartner Zeuthen

Heike Theiler

Dipl.-Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 548 01 144 0179 / 975 40 00 heike.theiler@wohnhausimmobilien.de

Anett Reineck (ehem. Thiel)

Dipl.- Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 548 01 081 0176 / 220 00 041 reineck@wohnhausimmobilien.de
Susanne Marketing und Eventmanager

Susanne Abitz

Marketing & Event Managerin

030 / 659 40 772 abitz@wohnhausimmobilien.de

Manuela Heidecke

Büroorganisation

030 / 659 40 772 heidecke@wohnhausimmobilien.de

Ute Rohde

Assistentin der Geschäftsführung

030 / 659 40 772 rohde@wohnhausimmobilien.de

Dietmar Theiler

Geschäftsführer,
ERA Gutachter für Immobilienbewertung

030 / 659 40 772 0170 / 63 40 772 theiler@wohnhausimmobilien.de

Sabine Graf

Assistentin der Geschäftsführung

030 / 659 40 772 graf@wohnhausimmobilien.de

Viola Jacobs

Dipl.-Ing.,
Immobilienmaklerin, IHK

030 / 659 40 772 0172 / 434 43 20 jacobs@wohnhausimmobilien.de

Martina Wensierski

Büroorganisation

030 / 659 40 772 wensierski@wohnhausimmobilien.de

Jasmin Szturmann

Büroorganisation

030 / 400 46 666 szturmann@wohnhausimmobilien.de