Die Immobilienverrentung

Seniorin steht hinter sitzendem Senior. Beide freuen sich auf Ihre Immobilienverrentung | Theiler Wohnhausimmobilien

Die Immobilienverrentung

Das eigene Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben

Selbst wenn Sie ein Eigenheim besitzen, kann die finanzielle Lage im Alter besser sein. Eine Option für mehr finanziellen Freiraum kann die Immobilienverrentung sein. Sie bietet verschiedene Modelle für Eigentümer, um auch im Alter in der eigenen Wohnung oder dem Haus wohnen zu bleiben und dabei mehr Geld zur Verfügung zu haben.

Das Unternehmen Deutsche Immobilien Verrentung hat sich in Berlin und Brandenburg auf die Vermittlung solcher Immobilien spezialisiert und steht Eigentümern und Investoren in allen Fragen rund um das Thema zur Seite.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Konzept der Immobilien­verrentung
  2. Einmalzahlung mit Wohnrecht
  3. Die Zeitrente
  4. Die Leibrente
  5. Die Lieblingsmodelle unserer Kunden
  6. Verrentungs­objekte
  7. Fragen, die Sie sich vor einer Immobilien­verrentung stellen sollten
  8. In 5 Schritten zu Ihrer Immobilien­verrentung
  9. Fazit

Das Konzept der Immobilienverrentung

In Deutschland wird die Immobilienverrentung immer bekannter und beliebter. Die Verrentung funktioniert dabei wie folgt:

Immobilienbesitzer verkaufen ihr Eigenheim, behalten aber ein lebenslanges oder zeitlich befristetes Wohnrecht. Den Kaufpreis können Sie sich entweder in einer Einmalzahlung, in monatlichen Rentenzahlungen oder in einer Kombination aus beidem auszahlen lassen. Durch die Verrentung des Eigenheims können Eigentümer ihre Rente aufbessern, ohne dabei aus dem geliebten Haus ausziehen zu müssen. Das Kapital, welches vorher in der Immobilie gebunden war, steht nun wieder zur Verfügung.

Im Detail gibt es über 50 verschiedene Möglichkeiten der Verrentung. Sie kann also genau auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Die Qualitätsmakler von WohnHausImmobilien schaffen Klarheit – Sie entscheiden! Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.

In unserem Ratgeber erklären wir, wie genau die Immobilienverrentung funktioniert und beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Das Wohnrecht kann für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 5 oder 10 Jahre) oder lebenslang vereinbart werden. Die Auszahlung kann als einmalige Zahlung bei Verkauf erfolgen oder als Rente (zeitlich begrenzt oder lebenslang) oder als eine Kombination von beidem. Wohnrecht und Rentenanspruch werden im Grundbuch gesichert.

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Dietmar Theiler
Deutsche Immobilien Verrentung

Hinweis: Bei Interesse an einer Immobilienverrentung ist es ratsam, sich ausführlich beraten zu lassen, um die verschiedenen Optionen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
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Immobilienverrentung ist ein Prozess, bei dem Eigentümer ihre Immobilie verkaufen, aber weiterhin darin wohnen bleiben können. „Dies geschieht häufig durch den Verkauf der Immobilie im Tausch gegen eine Leib- oder Zeitrente und unter Einräumung eines lebenslangen oder zeitlich befristeten Wohnrechts“, erklärt Immobilien- und Verrentungsexperte Dietmar Theiler. „Dabei gibt es sehr viele Möglichkeiten, bei der Kombination von Einmal- und Rentenzahlungen sowie der Gewährung von Wohn- und/oder Nutzungsrechten“, so Theiler weiter, „die Modelle sind so individuell wie die Immobilienbewohner.“

Die Immobilienverrendung eignet sich besonders für Immobilieneigentümer, die ihr Zuhause nicht verlassen möchten, aber ihre finanzielle Freiheit erhöhen möchten, betont Immobilien- und Verwendungsexperte Dietmar Theiler. Sie ist ideal für Personen, die zum Beispiel ihre Rente aufbessern möchten, ohne ihre gewohnte Umgebung aufgeben zu müssen oder einfach das Kapital aus ihrer Immobilie für ein Vorerbe oder einen barrierefreien Umbau ihrer Immobilie nutzen wollen. “So unterschiedlich die Motivation und die Ideen unserer Kunden sind, sie eint der Gedanke an mir finanziellen Spielraum.”

Während Mieteinnahmen voll versteuert werden müssen, ist die Rente aus einer Immobilie nur zu einem geringen Anteil steuerpflichtig. Lassen Sie sich hierzu von einem unabhängigen Steuerexperten beraten. Wir von WohnHausImmobilien können Ihnen eine Empfehlung ausprechen.

Einmalzahlung mit Wohnrecht

Wenn Sie im Alter Ihre Rente aufstocken möchten, könnte die Rente eine Option für Sie sein. Dabei verkaufen Sie Ihre Immobilie, behalten sich jedoch ein Wohnrecht und erhalten zusätzliche Einkünfte. Wie genau das funktioniert, haben wir einmal für Sie zusammengestellt.

Immer wieder müssen Eigentümer noch Hypotheken ablösen, möchten sich einen großen Wunsch erfüllen oder bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Erben übertragen. Die Einmalzahlung mit Wohnrecht gehört deshalb zu der beliebtesten Form der Immobilienverrentung. Im Grunde ähnelt diese Variante dem gewöhnlichen Immobilienverkauf. Hier wird die Immobilie verkauft, allerdings ohne den Kaufpreis aufzuteilen und eine monatliche Zahlung zu vereinbaren. Stattdessen wird der Verkaufspreis einmalig ausgezahlt.

Mit dem Verkauf der Immobilie geht auch die Eintragung des Wohnrechts des Immobilienverkäufers im Grundbuch einher. Das bedeutet, dass der Verkäufer das Recht erhält, in der Immobilie wohnen zu bleiben. Allerdings sollte diese Wohnsituation keinesfalls mit einem Mietverhältnis gleichgesetzt werden.

Wenn Sie Ihr Wohnrecht vorzeitig aufgeben, können Sie eine zusätzliche Zahlung monatlich oder eine einmalige Abfindung erhalten. Die monatliche Zahlung ist dann auf den Berechnungszeitraum begrenzt.

Tipp!: Stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie von einem erfahrenen Immobilien- und Marktprofi bewertet wird, um einen fairen Wert zu ermitteln. Eine realistische Bewertung ist entscheidend für die Festlegung der Höhe der Zahlungen. Es sollte vermieden werden, dass die Immobilie unter ihrem Marktwert verrentet wird, da dies Ihre monatlichen Einnahmen erheblich beeinflussen könnte.
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Die Zeitrente

Eine andere beliebte Variante ist die Zeitrente. Hier erhält der Verkäufer anstatt oder zusätzlich zu einer Einmalzahlung eine monatliche Rentenzahlung vom Immobilienkäufer. Die Dauer dieser Rentenzahlung wird dabei auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Dieser wird dann vertraglich festgelegt.

Zwei glückliche Senioren sitzen auf der Parkbank beim Bedienen eines Laptops

Die Basis der Berechnung des Kaufpreises bildet die professionelle Immobilienbewertung durch einen Immobilien- und Marktprofi. Die Qualitätsmakler von WohnHausImmobilien stehen Ihnen bei der Immobilienbewertung gern zur Seite.

Die Leibrente

Die Leibrente ist eine weitere Art des Immobilienverkaufs. Eigentümer verkaufen dabei ihre Immobilie an eine Privatperson und erhalten im Gegenzug ein Wohnrecht und lebenslang Teilzahlungen des Kaufpreises in Form einer Rente. Diese kann entweder vierteljährlich, jährlich oder monatlich gezahlt werden. Auch eine zusätzliche Einmalzahlung ist durchaus möglich. Alle Zahlungsmodalitäten werden im Notarvertrag geregelt.

Die Leibrente ist vor allem für Senioren interessant, die sich monatlich mehr finanzielle Flexibilität wünschen oder die einfach die Verantwortung für die Immobilie abgeben möchten. Oftmals spielt auch die Absicherung des Lebenspartners eine Rolle. Dieser kann nämlich auch dann auf sein Wohnrecht zurückgreifen, wenn Ansprüche der übrigen Erben bestehen. Die Qualitätsmakler von WohnHausImmobilien überprüfen für Sie gerne, ob die Leibrente ein geeignetes Modell für Sie darstellt.

Das Prinzip der Leibrente

Verkauft ein Eigentümer seine Immobilie, erhält er im Gegenzug den Kaufpreis in Form einer Rente. Dazu kommt ein Wohnrecht. Der Wert dieses Wohnrechts und der Rente wird vom Kaufpreis abgezogen.

Möchte der Immobilienkäufer die monatlichen Zahlungen der Immobilienrente mit einer Einmalzahlung verbinden kann dies im Notarvertrag vereinbart werden. Im Falle des Todes des Leibrentennehmers endet auch die monatliche Zahlungspflicht. Sollte der Bezieher der Leibrente schwer erkranken und sich ein Umzug in ein Pflegeheim nicht vermeiden lassen, kann dieser zwar nicht mehr weiter sein Wohnrecht wahrnehmen, aber dennoch fließen die Rentenzahlungen an ihn weiter.

„Ein wesentliches Risiko besteht darin, dass die Vertragsbedingungen nicht immer klar sind, was zu späteren Missverständnissen führen kann“, warnt Immobilien- und Verrentungsexperte Dietmar Theiler. Deshalb ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Profi bei dem Vorhaben begleiten zu lassen. „Allein auch schon deshalb“, sagt Theiler, „damit man eine marktgerechte Bewertung der Immobilie erhält. Sonst lässt man sich ja bares Geld entgehen.“

Immobilien- und Verrentungsexperte Dietmar Theiler erklärt, „dass der Wert der Immobilie durch einen Marktkenner ermittelt werden sollte. Nur so kann man – erstens – sicher gehen, dass der Wert der Immobilie marktgerecht ist. Und zweitens nützt einem das bei der Verhandlung mit dem potenziellen Käufer, wenn man transparent darlegen und schlüssig argumentieren kann, wie der Preis der Immobilie zustande gekommen ist.“ Die Höhe der Zahlungen richten sich nach dieser Wertermittlung, dem Alter des Verkäufers, sowie der Dauer der Rente und des Wohnrechts.

Die Lieblingsmodelle unserer Kunden

  • Mit kostenlosem Wohnrecht lebenslang oder für einen festgelegten Zeitraum
  • Keine Rente

Dies ist das meistgewählte Modell bei unseren Kunden. Ideal für alle die kostenlos weiter in ihrer Immobilie wohnen möchten und den verbleibenden Wert nach Abzug des Wohnrechts in einer Summe ausgezahlt haben möchten.

  • Mit kostenlosem Wohnrecht
  • Plus Rente lebenslang

Dieses Modell eignet sich für die Kunden, die gerne sowohl kostenlos in ihrer Immobilie wohnen wollen, aber neben einer Einmalzahlung auch lebenslang eine Rente beziehen möchten.

  • Mit kostenlosem Wohnrecht
  • Plus Rente für einen festgelegten Zeitraum

Hier erhält man neben einer Einmalzahlung vorab und einem Wohnrecht in der Immobilie eine Rente für einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel 10 oder 15 Jahre. Wer also in den ersten Jahren etwas mehr Rente erhalten möchte und sie in den späteren Jahren unter Umständen nicht mehr benötigt liegt hier genau richtig.

  • Mit kostenlosem Wohnrecht für einen bestimmten Zeitraum

Diese Variante ergibt eine Einmalzahlung und ein kostenloses Wohnrecht für einen begrenzten Zeitraum zum Beispiel 10 oder 15 Jahre. Wer also heute schon weiß, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Beispiel in die Nähe seiner Kinder ziehen möchte der hat hier die Möglichkeit den Zeitraum genau festzulegen.

  • Mit kostenlosem Wohnrecht für einen bestimmten Zeitraum
  • Plus Rente für einen bestimmten Zeitraum

Wer genaue Pläne hat, wann er seine Immobilie aufgeben möchte, erhält hier neben einer Einmalzahlung ein kostenloses Wohnrecht für einen bestimmten Zeitraum und eine Rente für einen ebenfalls festgelegten Zeitraum.

  • Mit kostenpflichtigem Wohnrecht lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum
  • Keine Rente

Diese Variante ermöglicht die maximale Summe in der Auszahlung der Einmalzahlung. Das Wohnrecht ist entweder lebenslang oder zeitlich begrenzt und kostenpflichtig, d.h. der Verkäufer bezahlt dem Kapitalanleger eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete. Somit fallen keine Abzüge für das Wohnrecht an und der Wert der Immobilie kann an den Verkäufer ausgezahlt werden.

Tipp!: Berücksichtigen Sie Ihre langfristigen finanziellen Bedürfnisse und ob die Rentenzahlungen ausreichen, um Ihren Lebensstandard zu erhalten. Gegebenfalls ist auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters zu empfehlen.
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Der Käufer kann nach dem Tod des Verkäufers über die Immobilie verfügen. „Die spezifischen Bedingungen sollten jedoch im Voraus im Notarvertrag festgelegt werden, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden“, rät Immobilien- und Verrentungsexperte Dietmar Theiler. „Ebenso so wichtig ist die Rentenzahlung“, betont Theiler weiter. „Während sie bei der Leibrente mit dem Tod des Verrenters endet, kann sie bei der Zeitrente an die Hinterbliebenen weitergezahlt werden. Das sind alles wichtige Details, die vorab geklärt und im Vertrag festgehalten werden müssen.

Eine vorzeitige Beendigung der Immobilienverrentung kann unter bestimmten Umständen erforderlich oder gewünscht sein. „Solche Situationen können unterschiedliche Gründe haben,“ sagt Immobilien- und Verrentungsexperte Dietmar Theiler, „wie beispielsweise den Wunsch des Verrenters, in eine andere Wohnform zu wechseln, gesundheitliche Veränderungen oder veränderte finanzielle Umstände. Eine vorzeitige Aufgabe des Wohnrechts ist jederzeit möglich, wenn die Parteien im Notarvertrag keine anderen Regelungen getroffen haben. Stehen noch Rentenzahlungen aus, müssen diese weiter gezahlt werden, ebenso eine Entschädigung für die vorzeitige Aufgabe des Wohnrechts. Beides wird schon im Notarvertrag geregelt.

Verrentungsobjekte

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Fragen, die Sie sich vor einer Immobilienverrentung stellen sollten

Wie hoch ist der Marktwert Ihrer Immobilie heute genau? Was könnten Sie bei einem Verkauf maximal erzielen? Wie hoch ist der Mietwert Ihrer Immobilie heute genau? Wieviel Miete könnten Sie erzielen, wenn Sie Ihre Immobilie heute vermieten? Beide Werte sind essentiell wichtig, sie sind Grundlage einer jeden Berechnung für die Verrentung Ihrer Immobilie!

Möchten Sie bis zu Ihrem Lebensende in Ihrer Immobilie wohnen bleiben? Oder möchten Sie einen Zeitpunkt festlegen, an dem Sie spätestens ausziehen werden?

Möchten Sie statt voll zu versteuernden Mieteinnahmen in Zukunft Rente aus Ihrer Immobilie beziehen, die nur zu einem geringen Anteil steuerpflichtig ist?

Möchten Sie ein kostenfreies Wohnrecht oder lieber eine Nutzungsentschädigung zahlen und dafür Geld ausgezahlt erhalten?

Wenn Sie Ihr Wohnrecht vorzeitig aufgeben, wollen Sie eine zusätzliche Zahlung monatlich oder eine einmalige Abfindung? Soll die monatliche Zahlung auf den Berechnungszeitraum begrenzt werden oder lebenslang gezahlt werden?

Soll es eine Einmalzahlung zum Besitzübergang geben? Wie hoch sollte diese ggf. sein? Sind noch Hypotheken abzulösen? Haben Sie einen großen Wunsch, den Sie sich mit der Einmalzahlung erfüllen wollen? Wollen Sie schon zu Lebzeiten Vermögen auf Ihre Erben übertragen? Möchten Sie jemanden Geld zukommen lassen, der nicht erben würde? Oder wünschen Sie sich die Möglichkeit der Wohltätigkeitsorganisation Ihres Herzens mit einer hohen Spende Gutes zu tun?

Wer erhält die Rentenzahlungen aus der Zeitrente, die über den Tod hinaus gezahlt werden muss? Soll für diesen Fall schon heute eine Berechnung einer Einmalzahlung statt laufender Rentenzahlung festgelegt werden?

Wer soll in Zukunft die anfallenden Kosten der Immobilie tragen?

Soll der Käufer die anfallenden Investitionen tragen? Somit entscheidet er, wann was investiert wird und in welcher Qualität. Stehen in den nächsten Jahren absehbar Investitionen an oder ist der Zustand aller Gewerke so gut, dass voraussichtlich die nächsten 10 Jahre nichts ansteht?

Wenn der Verkäufer die Investitionen übernimmt, bestimmt er über die Art und den Zeitpunkt der Investitionen. Er muss jedoch seiner Verpflichtung nachkommen die Immobilie in dem Standard zu erhalten, in dem sie sich beim Verkauf befunden hat.

Sogenannte Betriebskosten trägt der Käufer. Möchten Sie die Abrechnung an das deutsche Mietrecht anlehnen oder wollen Sie Einzelvereinbarungen mit dem Käufer treffen?

Unterschreiben Sie keinen Verrentungsvertrag ohne Rückauflassungsvormerkung. Diese ermöglicht Ihnen, ohne Mitwirkung des Käufers, den Vertrag ggf. rückabzuwickeln und wieder in den Besitz Ihrer Immobilie zu kommen. Dem stimmte der Käufer schon bei Vertragsunterzeichnung zu. Gründe dafür könnten sein, z.B. vereinbarte Rentenzahlungen werden nicht geleistet, der Käufer wird insolvent.

Wie ist das Wertentwicklungspotential für die nächsten 10 Jahre unter Berücksichtigung der Lage Ihrer Immobilie und dem Zustand der Gebäude einzuschätzen?

Sollen Wohnrecht und Rentenverpflichtungen dinglich gesichert werden? Oder nur vertraglich vereinbart werden?

Wird eine Beräumungspflicht der Immobilie für den Verkäufer nach dessen Ableben bzw. dessen Aufgabe des Wohnungsrechtes im Vertrag vereinbart? Wer erfüllt diese Pflicht, wenn der Verkäufer selbst nicht mehr dafür Sorge tragen kann?

Soll der Verkäufer im Vertrag verpflichtet werden Rechnungen zu Investitionen, Renovierungen, Sanierungen der Immobilie an den Käufer zu übergeben (soweit vorhanden)?

Verrentungen und Ihre steuerlichen Auswirkungen sind in Deutschland für Steuerberater kein Routinefall. Es kommt einfach zu selten auf deren Tisch. Da die steuerlichen Auswirkungen jedoch erheblich sein können ist eine kompetente Beratung sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer unablässlich. Unabhängig von Ihrer persönlichen Steuersituation können wir Ihnen und Ihrem Steuerberater jedoch u.U. wertvolle Hinweise geben.

Haben Sie einen gültigen Energieausweis für Ihr Gebäude? Dieser ist Pflicht auch für einen Verkauf auf Rentenbasis.

Auch für Notare sind Verkäufe auf Rentenbasis keine Routinebeurkundungen. Hat der gewählte Notar Erfahrung mit solchen Verträgen? Kann er aus der Praxis berichten oder hat er seine Kenntnisse vom Studium oder aus Büchern/dem Internet?

In 5 Schritten zu Ihrer Immobilienverrentung

Persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch zu den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.

Erstellung eines detaillierten Verkaufswertgutachtens für Ihre Immobilie. Wie hoch ist der Marktwert Ihrer Immobilie? Was könnten Sie bei einem Verkauf maximal erzielen? Der Wert ist essentiell und die Grundlage einer jeden Berechnung für die Verrentung Ihrer Immobilie.

Berechnung der von Ihnen gewählten Variante der Immobilienverrentung auf Basis des Wertgutachtens. Zusätzlich zeigen wir Ihnen immer auch Varianten, um für Sie die besten passenden Lösungen zu finden.

Suche, Auswahl und Qualifizierung eines passenden Käufers.

Notarielle Beurkundung.

Tipp!: Bevor Sie eine Vereinbarung zur Immobilienverrentung eingehen, sollten Sie den Vertrag gründlich prüfen oder von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Achten Sie besonders auf die Bedingungen bezüglich der Nutzungsdauer, der Art der Rentenzahlungen (ob lebenslang oder zeitlich begrenzt). Es ist wichtig, dass alle Eventualitäten wie Wartungspflichten, Versicherungen und die Regelungen im Todesfall klar definiert sind.
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Fazit

In vielen Fällen bietet die Immobilienverrentung den Eigentümern Planungssicherheit für das Alter und somit auch einen finanziellen Spielraum. Damit können dann die Lebenshaltungskosten abgedeckt und der Lebensabend in Ruhe und sorgenfrei im Eigenheim genossen werden. Allerdings sollte der Vertrag vorher genauestens geprüft werden, um sicherzugehen, dass auch das lebenslange Wohnrecht genau darin festgehalten wurde. Sonst könnte unter Umständen der vorzeitige Verlust der Immobilie drohen. Möchten Sie nicht im Eigenheim wohnen bleiben, so empfiehlt sich weiterhin der traditionelle Hausverkauf.

Sie haben Fragen zur Immobilienverrentung oder möchten wissen, ob es sich in Ihrer Situation lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

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